6 Stadtbahnlinien, 121
Triebwagen in einem Betriebshof zzgl. Sonderfahrzeuge
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Für den Aufenthalt in den Zugängen und Anlagen des ÖPNV
sowie zur Mitfahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln
gilt die 3G-Regel. Sie müssen geimpft, genesen oder
getestet sein. Außerdem ist eine Gesichtsmaske mit FFP2
oder vergleichbarem Standard zu tragen. Zuwiderhandlungen
werden geahndet und mit Bußgeld belegt.
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20.04.2003
- Straßenbahnlinie
408 ist der Stadtbahnlinie U42 nach Hombruch gewichen mehr>>>