Spurweite:
1435 mm, Streckenlänge
56,0 km, Linienlänge:
117,3 km
3 Straßenbahn- und eine Stadtbahnlinie, 64
Triebwagen in einem Betriebshof
-
Für den Aufenthalt in den Zugängen und Anlagen des ÖPNV
sowie zur Mitfahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln
gilt die 3G-Regel. Sie müssen geimpft, genesen oder
getestet sein. Außerdem ist eine Gesichtsmaske mit FFP2
oder vergleichbarem Standard zu tragen. Zuwiderhandlungen
werden geahndet und mit Bußgeld belegt.